Praktikum

Praktikum

Studierende im Bachelor Major Sozialwissenschaften, Master Politikwissenschaft, Master Schweizer Politik und Vergleichende Politik, sowie im Master Soziologie dürfen optional im Verlauf des Studiums ein Praktikum absolvieren, das an das Studium angerechnet wird.

  • Immatrikulation an der Universität Bern
  • Dauer: min. 3 Monate bei einer Anstellung zu 100%. Das Mindestpensum beträgt 50%, wobei dann die Dauer der Anstellung entsprechend zu verlängern ist.
  • Das Praktikum bezieht sich auf eine sozialwissenschaftlich relevante Tätigkeit (z.B. Verbände, Parteien, Medien, etc).
  • Anstellungen als Hilfsassistierene können NICHT als Praktika angerechnet werden.

Für das Praktikum werden 6-ECTS-Punkte an die Studienleistungen des Majors angerechnet. Für die Anrechnung des Praktikums wird ein eine schriftliche Arbeitsbestätigung verlangt und ein Praktikumsbericht verfasst. Der Bericht im Umfang von 4-5 Seiten muss spätestens 6 Monate nach Ende des Praktikums abgegeben werden (siehe Merkblatt).

Für die Stellensuche sind die Studierenden selbst verantwortlich. Anschliessend - und vor Arbeitsbeginn - ist das Praktikum bei der Studienleitung (Thess Schönholzer) mit dem entsprechenden Formular (siehe unten) anzumelden.

  • Immatrikulation an der Universität Bern
  • Das Praktikum bezieht sich auf eine sozialwissenschaftlich relevante Tätigkeit (z.B. Verbände, Parteien, Medien, etc).
  • Anstellungen als Hilfsassistierene können NICHT als Praktika angerechnet werden.

Für das Praktikum werden je nach Dauer und Anstellungsgrad maximal 6 (Soziologie) bzw. 12 (Politikwissenschaft) ECTS-Punkte angerechnet. Pro vier Wochen Vollzeitpraktikum erhalten die Studierenden 2 ECTS-Punkte an die Studienleistungen des Monofachs. Für die Anrechnung des Praktikums wird ein eine schriftliche Arbeitsbestätigung verlangt und ein Praktikumsbericht verfasst. Der Bericht muss spätestens 6 Monate nach Ende des Praktikums abgegeben werden (siehe Merkblatt).

Bei der Stelle kann es sich auch um ein normales Arbeitsverhältnis handeln, solange die erwähnten formalen Voraussetzungen zur Anrechnung erfüllt werden. Unter externe Praktika/Stellen werden aktuelle Praktikaangebote gelistet, sowie ein Archiv mit früheren Praktikaangeboten geführt.

Für die Stellensuche sind die Studierenden selbst verantwortlich.

Anschliessend - und vor Arbeitsbeginn - ist das Praktikum mit dem entsprechenden Formular (siehe unten) einzureichen:

- Soziologie: Thess Schönholzer

- Politikwissenschaft: Manuela Liem

Das Praktikum muss bei dem zuständigen Institut (Studienleitung) mittels Anmeldeformular angemeldet werden. Dort wird die Anmeldung überprüft. Die Einreichung muss vor Beginn des Praktikums erfolgen (Anmeldungen während des Praktikums bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Begründung). Eine Anmeldung des Praktikums nach dessen Beendigung ist nicht möglich.

Für die Anrechnung des Praktikums wird nach Beendigung des Praktikums (spätensten sechs Monate nach Ende des Praktikums) ein Praktikumsbericht mit Selbständigkeitserklärung und einer Bestätigung des Arbeitgebers über Dauer und Umfang des Praktikums eingereicht. Bitte reichen Sie die Unterlagen per E-Mail ein. Die Selbständigkeitserklärung und die Arbeitsbestätigung müssen in einem gut lesbaren und farbigen Scan eingereicht werden. Die Arbeitsbestätigung muss zudem im Original der Studienleitung zugesendet oder vorgelegt werden. Die Unterlagen werden geprüft und dann an das WISO Dekanat weitergeleitet. Dort findet die Anrechnung der ECTS Punkte statt.