Departement Sozialwissenschaften

Häufige Fragen und Antworten zum Studium

Was bedeutet Bachelor (BA) und Master (MA)?

Das Studium an einer schweizerischen Universität ist in zwei Phasen unterteilt:

1) Die erste Phase ist das Bachelor-Studium (BA), das drei Jahre dauert und die Grundlagen der Sozialwissenschaften vermittelt. Das Bachelor-Studium wird mit einer Bachelor-Arbeit abgeschlossen.

2) An das Bachelor-Studium schliesst das Masterstudium (MA) an, das meistens drei oder vier Semester dauert und die theoretischen und methodischen Kenntnisse wissenschaftlich vertieft. Das Masterstudium wird mit einer Master-Arbeit abgeschlossen. Der Master-Abschluss entspricht ungefähr dem ehemaligen Lizentiat.

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Was bedeutet Major und Minor?

In der Regel wird ein Fach als Major (Hauptfach) studiert und eines oder mehrere als Minor (Nebenfach) (ausser, wenn der Major als Monofach organisiert ist). Der Major ist jenes Fach, das den grössten Umfang hat und in dem die Bachelor- und die Master-Arbeit geschrieben werden. Der Minor ersetzt den Begriff Nebenfach und ist von geringerem Umfang als der Major.

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Was sind ECTS-Punkte?

Für jede Veranstaltung wird eine gewisse Anzahl ECTS-Punkte vergeben, die die Studierenden im Laufe des Studiums sammeln, um das Studium abzuschliessen. ECTS-Punkte sind also die Anrechnungseinheit von Studienleistungen. Wie viele ECTS-Punkte eine Veranstaltung gibt, ist jeweils im Vorlesungsverzeichnis (KSL) vermerkt.

Die Anzahl der ECTS-Punkte richtet sich nach der Arbeitszeit, die Studierende erbringen müssen, um einen Leistungsnachweis zu erhalten. Die Arbeitszeit schliesst dabei die reine Präsenzzeit in den verschiedenen Veranstaltungen ein, wie auch die Vorbereitungszeit und die Zeit für die Ausarbeitung von Referaten und schriftlichen Leistungen oder die Vorbereitung mündlicher Prüfungen. Ein ECTS-Punkt entspricht dabei einer Arbeitszeit von 25-30 Stunden. Pro Semester wird von durchschnittlich 30 ECTS-Punkten ausgegangen, die (Vollzeit-) Studierende unter Zugrundelegung einer Wochen-Normalarbeitszeit absolvieren sollten.

Je nach Veranstaltungstypus variiert die Anzahl der angerechneten ECTS-Punkte. Diese werden auf der Basis von früher verwendeten Semesterwochenstunden (SWS) wie folgt bemessen:

Einführungsstudium des Bachelorstudiums:

  • Propädeutische Fächer (Mathematik und Statistik): 1 SWS = 1 ECTS-Punkt
  • Alle übrigen Fächer: 1 SWS = 1,5 ECTS-Punkte

Hauptstudium des Bachelorstudiums und Masterstudium:

  • Vorlesungen: 1 SWS = 1.5 ECTS-Punkte
  • Proseminare: 1 SWS = 2 ECTS-Punkte
  • Übungen: 1 SWS = 1.5 ECTS-Punkte
  • Kolloquien und Forschungspraktika: 1 SWS = 2 ECTS-Punkte
  • Seminare: 1 SWS = 2 bis 3 ECTS-Punkte (je nach Arbeitsaufwand)
  • Literaturstudien: 1 SWS = 1 bis 2 ECTS-Punkte (je nach Arbeitsaufwand)
  • Sonderstudien: 1 SWS = 1 bis 4 ECTS-Punkte (je nach Arbeitsaufwand)
  • Bachelorarbeit: 1 SWS = 10 ECTS-Punkte
  • Masterarbeit: 1 SWS = 30 ECTS-Punkte

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Anmeldung für Teilnahme an Veranstaltungen

Für alle Veranstaltungen des Departements für Sozialwissenschaften sind die Informationen zum Anmeldeverfahren im Kernsystem Lehre der Universität Bern (www.ksl.unibe.ch) zu finden.

Die Anmeldungen für Vorlesungen und (Pro)Seminare erfolgt am Departement für Sozialwissenschaften in der Regel über ILIAS. Die Anmeldungsfenster öffnen jeweils:

  • fürs Herbstsemester am 15. August um 20h
  • fürs Frühlingssemester am 15. Januar um 20h

Bei den (Pro)Seminaren lohnt es sich, sich so schnell als möglich einzuschreiben, da die Plätze teilweise sehr begehrt sind.

Für alle Vorlesungen des Einführungsstudiums ist keine Anmeldung notwendig.

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Anmeldung für Leistungskontrolle

Anmeldungen für Leistungskontrollen erfolgen online über das Kernsystem Lehre der Universität Bern (www.ksl.unibe.ch) und sind für alle Veranstaltungen (Vorlesungen und (Pro-) Seminare) notwendig. Vor den Anmeldefristen können die Veranstaltungen der Sozialwissenschaften nur in die Planungsansicht in KSL aufgenommen werden.

Die Anmeldefristen für die Leistungsnachweise in Sozialwissenschaften sind:

  • im Herbstsemester: 15. November - 31. Dezember
  • im Frühlingssemester: 1. April - 15. Mai

Informationen zu den Anmeldefristen für Leistungskontrollen einzelner Veranstaltungen sind im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (www.ksl.unibe.ch) zu finden.

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Zusammenstellung des Stundenplanes: Wie gehe ich vor, wenn sich Veranstaltungen überschneiden? 

Für die Planung des Stundenplanes gilt grundsätzlich: Das Hauptfach/Major hat immer Vorrang. Sprich, es wird empfohlen, alle obligatorischen Veranstaltungen des Majors prioritär zu besuchen, da in diesen Veranstaltungen wichtige Grundkenntnisse vermittelt werden, die im weiterführenden Studium von Vorteil sind.

Auch für das Nebenfach Sozialwissenschaften (mit oder ohne SP) wird empfohlen, zuerst die drei obligatorischen Einführungs-Veranstaltungen abzuschliessen.

Lässt sich eine Überschneidung mit dem Hauptfach nicht vermeiden, so können auch Wahlleistungen den obligatorischen Veranstaltungen vorgezogen werden, denn für den Studien-Abschluss im Major oder im Minor spielt es schlussendlich keine Rolle, in welcher Reihenfolge die Veranstaltungen absolviert wurden.

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Gesuche / Fachwechsel

Gesuche um Verlängerung der Studienfrist und Anrechnung auswärtiger Leistungsnachweise sind an die Prüfungskommission des WISO-Dekanats zu richten (Prüfungskommission).

Fragen zu Anrechnungen im Major können direkt an das Departement für Sozialwissenschaften gerichtet werden.

Hauptfachwechsel und Nebenfachwechsel können bei der Immatrikulationserneuerung im Selfservice angeben werden. Für die Immatrikulationserneuerung erhalten die Studierenden zwischen den Semestern, in der unterrichtsfreien Zeit, jeweils ein Link zugeschickt. Weitere Informationen können auf der Webseite Immatrikulationsdienste gefunden werden.

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Dauer des Studiums, Studienfristen

Die Regelstudienzeit für Vollzeitstudierende beträgt 6 Semester.

Die einzelnen Studienabschnitte müssen nach folgenden Fristen abgeschlossen werden:

  • Einführungsstudium: nach 5 Semestern
  • Ganzes Bachelorstudium: nach 10 Semestern
  • Masterstudium: nach 8 Semestern

Bei Nichteinhaltung der Fristen werden die Major-Studierenden vom Weiterstudium an der WISO-Fakultät ausgeschlossen.

Es kann bei der Prüfungskommission der WISO-Fakultät ein begründetes Gesuch um Verlängerung der Studienfrist gestellt werden (Prüfungskommission).

Fehlen zum Studiumsabschluss noch 1-2 ECTS, kann anstelle einer Veranstaltung eine Literatur- oder Sonderstudie erstellt werden (hierzu nehmen Studierende selbständig Kontakt mit einer dozierenden Person auf).

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Studienzeitverlängerung Major Studierende (BA und MA)

Alle an der Universität Bern immatrikulierten regulären Studierenden auf Bachelor- und Masterstufe sind berechtigt, ein Gesuch um Studienzeitverlängerung einzureichen.

Ausschlaggebend ist das Major-Fach. Für den Minor muss kein zusätzliches Gesuch eingereicht werden. Bei der Prüfungskommission der WISO-Fakultät kann ein begründetes Gesuch um Verlängerung der Studienfrist gestellt werden. Die Bewilligung für eine Verlängerung der zulässigen Studiendauer wird höchstens für zwei Semester erteilt. Danach ist gegebenenfalls ein neues Verlängerungsgesuch zu stellen.

Wenden Sie sich für Fragen zur Studienzeitverlängerung an das WISO-Dekanat

Mögliche Gründe für eine Studienzeitverlängerung:

  • Erwerbsarbeit (studienzeitverlängernd ab 25%)
  • Krankheit, Unfall 
  • Kinderbetreuung und Schwangerschaft
  • Studienbezogene Praktika ausserhalb der Studienpläne und auswärtige Studienaufenthalte, die nicht anrechenbar sind
  • Sprachaufenthalte
  • Militärdienst, Zivildienst, Zivilschutz (studienzeitverlängernd ab 4 Wochen)
  • Behinderung (je nach Grad der Beeinträchtigung)

Rechtliche Grundlagen:

http://www.unibe.ch/studium/organisatorisches/studienzeitverlaengerung/rechtliche_grundlagen/index_ger.html

Bewilligungsverfahren der Studienzeitverlängerung

Wenn Sie ein Gesuch einreichen wollen, sind Sie verpflichtet, die Studienfachberatung mindestens einmal zu konsultieren, um mit ihr voraussehbare Studienverlängerungen zu besprechen. In jedem Fall ist dem Gesuch eine mit der zuständigen Studienberatung abgesprochene, realistische Studienplanung für den Abschluss des Studiums beizulegen.

Gesuch für eine voraussehbare Verlängerung:

Können Sie an der Wirtschafts- und  Sozialwissenschaftlichen Fakultät auf der Bachelorstufe ab dem 10. Semester und ab der Masterstufe (90/120 ECTS) ab dem 6./7. Semester einreichen.

Gesuch für eine Verlängerung aus unvorhersehbaren Gründen:

Gesuche zur Studienzeitverlängerung können bis zu 3 Monate nach offiziellem Ablauf des entsprechenden Bachelor- oder Masterstudiengangs (siehe Angaben im entsprechenden Studienplan) beim zuständigen Fakultätsdekanat eingereicht werden.

  • Formular für das Gesuch um Studienzeitverlängerung

  • Bitte reichen Sie das Gesuch zusammen mit den verlangten Belegen je nach Grund und dem unterzeichneten Brief mit Studienplanung, bei der Prüfungskommission der WISO-Fakultät zur Prüfung ein. Reichen Sie Ihr Gesuch so bald als möglich ein und nicht erst gegen Ende Ihres Studiums. Wenn die Bedingungen für eine Studienzeitverlängerung erfüllt sind, ersparen Sie sich (und uns) den Stress eines Verlängerungsgesuchs in Ihrer Studienschlussphase.

An wen wird das Gesuch gesendet?

Gesuche richten Sie bitte mit formellem Brief an die Prüfungskommission der WISO-Fakultät:

Universität Bern
Prüfungskommission der WISO-Fakultät
Schanzeneckstrasse 1
Postfach
3001 Bern

Wie und von wem erhält man Antwort?

Nach der Bearbeitung des Gesuches erhalten Sie umgehend Antwort von der Prüfungskommission der WISO-Fakultät.

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Studiengebühren, Studiengebührerhöhung

Die Studiengebühr beträgt 750 Franken pro Semester.

  • Wer länger als zwölf Semester ohne Erlangen eines Abschlusses studiert, bezahlt im ersten Semester der Überschreitung 1500 Franken. Die Gebühr verdoppelt sich für jedes weitere Semester.
  • In Härtefällen kann die Universitätsleitung die Studiengebühr ganz oder teilweise erlassen.
  • Die Semesterzahl beginnt wieder bei 1, wenn Sie vom Bachelor in den Master übertreten. Das heisst, die Regelung betrifft Sie in diesem Fall nicht.

Studiengebühren für Studierende mit mehr als 12 Semestern

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Schwerpunkte

Im Bachelor Major Sozialwissenschaften (120 oder 150 ECTS) kann kein offizieller Schwerpunkt gewählt werden. Es kann zwar in der individuellen Stundenplangestaltung ein Fokus auf einen Fachbereich gelegt werden aber der Bachelor wird trotzdem ohne offiziellen Schwerpunkt abgeschlossen.

In den Minor- Studiengängen Sozialwissenschaften à 60 ECTS und à 30 ECTS (nicht im Minor Sozialwissenschaften à 15 ECTS) kann je ein Fachbereich als Schwerpunkt gewählt werden:

  • Schwerpunkt Politikwissenschaft, oder
  • Schwerpunkt Soziologie, oder
  • Schwerpunkt Kommunikations- und Medienwissenschaft

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Mobilität: Ablauf der Anmeldung

  • Für allgemeine Informationen zu den Austuaschmöglichkeiten am Departement Sozialwissenschaften, findest du hier weitere Informationen.
  • Die Anmeldefrist für einen Austausch innerhalb von Europa ist der 1. März, für das folgende Herbst- und Frühlingssemester.
  • Die Anmeldefrist für einen Austausch weltweit ist der 15. Januar, für das folgende Herbst- und/ oder Frühjahrssemester. Für das Frühlingssemester des daraufolgenden akademischen Jahres, kann die Anmledung bis zum 15. Juni erfolgen.
  • Mobilität Schweizweit: Das SOWI-Departement ist nicht Teil des BeNeFri-Abkommens. Veranstaltungen anderer Schweizer Universitäten können dennoch angerechnet werden. Hierfür muss im Voraus ein Learning Agreement mit der Studienleitung (Thess Schönholzer) vereinbart werden.

 

Einführungsstudium

Wer ist für die Administration der Leistungskontrollen im Einführungsstudium verantwortlich?

Die Administration der Leistungskontrollen des Einführungsstudiums erfolgt durch das WISO-Dekanat (WISO Einführungsstudium). Nur für die frei wählbaren Proseminare, die Übung „Einführung in die Politikwissenschaft“, die Übung „Einführung in die Soziologie“ und die Übung „Einführung in die Kommunikations- und Medienwissenschaft“ ist das Departement für Sozialwissenschaften zuständig.

Wiederholung/Anrechnung ungenügender Leistungen des Einführungsstudiums

Ungenügende Leistungen des Einführungsstudiums können einmal wiederholt werden.

Maximal zwei ungenügend bewertete Leistungen des Einführungsstudiums können angerechnet werden, falls der nach ECTS gewichtete Notendurchschnitt aller im Einführungsstudium erbrachten Leistungen mindestens 4,25 beträgt.

Wie stelle ich mir den Stundenplan des Einführungsstudiums zusammen?

Ein Basis-Stundenplan ist auf der Website des WISO-Dekanats zu finden: Basis-Stundenplan. Auf diesem Stundenplan sind jedoch nur die Pflichtveranstaltungen verzeichnet und müssen noch um die Wahlpflichtveranstaltungen ergänzt werden. Ein Beispiel ist auf dem Factsheet zum Studiengang Sozialwissenschaften unter Studienaufbau zu finden.

Es wird empfohlen, die Veranstaltungen (und damit die Arbeitslast) in etwa gleichgewichtig auf die beiden Semester zu verteilen (ca. 30 ECTS pro Semester).

Pflichtveranstaltungen: Welche Veranstaltungen des sozialwissenschaftlichen Einführungsstudiums sind obligatorisch zu besuchen?

Gemäss Anhang 1 des Studienplans „Bachelor Sozialwissenschaften“ mit Änderungen 2013 sind folgende Veranstaltungen (insgesamt 44 ECTS) obligatorisch:
 

  • Vorlesung „Einführung in die Politikwissenschaft I“
  • Vorlesung „Einführung in die Soziologie“
  • Vorlesung „Einführung in die Kommunikations- und Medienwissenschaft“
  • Übung: Arbeitstechniken SOWI
  • Vorlesung „Einführung in die empirische Sozialforschung“
  • Vorlesungen „Statistik I“ und „Statistik II“
  • Vorlesungen „Mathematik I“ und „Mathematik II“
  • Vorlesung „Einführung in die Volkwirtschaftslehre“
  • Vorlesung „Einführung in die Mikroökonomie“
  • Vorlesung „Einführung in die Makroökonomie“

 
Die restlichen 16 ECTS werden in Wahlpflichtleistungen und/oder Prosminaren erbracht.

Wahlfpflichtleistungen und Proseminare

Gemäss Anhang 1 des Studienplans „Bachelor Sozialwissenschaften“ mit Änderungen 2013 muss mindestens ein Proseminar (4 ECTS) aus dem Angebot des Departements für Sozialwissenschaften ausgewählt werden. Seit dem Herbstsemester 2013 können auch zwei Proseminare besucht werden.

Die restlichen ECTS (12 ECTS bei einem Proseminar, 8 ECTS bei zwei Proseminaren) müssen durch Leistungen aus dem Lehrangebot des WISO-Einführungsstudiums erbracht werden.

1) Proseminar
Im Einführungsstudium werden maximal zwei Proseminare aus dem Lehrangebot des Departements für Sozialwissenschaften angerechnet.
-   Die jeweils angebotenen Proseminare sind im Vorlesungsverzeichnis (www.ksl.unibe.ch) oder auf dem Stundenplan des Departements zu finden.
-   Für einige Proseminare gelten Teilnahmebedingungen, die im Vorlesungsverzeichnis vermerkt sind (Bsp. "abgeschlossenes Einführungsstudium“). Es können nur Proseminare besucht werden, für die entweder keine Teilnahmebedingungen gelten, oder deren Teilnahmebedingungen erfüllt sind.

2) 12 ECTS respektive 8 ECTS aus Angebot des WISO-Einführungsstudiums
-   Die angebotenen Lehrveranstaltungen sind hier ersichtlich. Details zu den Veranstaltungen sind im Kernsystem Lehre zu finden (www.ksl.unibe.ch).

mehr als 60 ECTS im Einführungsjahr

Das Einführungsjahr wird offiziell mit genau 60 ECTS-Punkten abgeschlossen und an das Major-Studium angerechnet. Wenn mehr als 60 ECTS-Punkte erlangt wurden (wegen Proseminaren und Wahlpflichtleistungen), können diese nicht ans Hauptstudium angerechnet werden, erscheinen aber auf dem Studienblatt.

Für die Studienplanung gilt es zu beachten, dass in den KSL-Gefässen des Hauptstudiums wirklich 60 bzw. 90 ECTS Punkte erreicht wurden.

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Übergangsbestimmungen Arbeitstechniken und Übungen Einführungsjahr

Für Studierende, welche ihr Studium vor HS23 aufgenommen haben, gelten Folgende Bestimmungen:

  • Studierende, welche alle Übungen abgeschlossen haben – und die Arbeitstechniken absolviert haben, belassen diese Leitungsnachweise am dazu vorgesehenen Ort auf dem Studienblatt (ein Verschieben der Arbeitstechniken vom Hauptstudium zum Einführungsstudium ist nicht möglich).
  • Studierende, welche alle Übungen abgeschlossen haben – aber die Arbeitstechniken noch nicht absolviert haben, müssen die Arbeitstechniken im Einführungsjahr besuchen und diese im Hauptstudium anrechnen lassen.
  • Studierende, welche die Übungen noch nicht abgeschlossen haben – aber die Arbeitstechniken bereits absolviert haben,
    • können die Übungen noch bis Ende FS23 erfüllen (sind alle Übungen abgeschlossen, werden die Arbeitstechniken im Hauptstudium angerechnet)
    • falls die Übungen per Ende FS23 nicht vollständig abgeschlossen sind, werden die Arbeitstechniken im Einführungsjahr angerechnet (die bis dahin nicht abgeschlossenen Übungen werden nicht mehr angerechnet)
  • Studierende, welche die Übungen noch nicht abgeschlossen haben – und die Arbeitstechniken noch nicht absolviert haben, müssen die Arbeitstechniken im Einführungsjahr besuchen und diese im Einführungsjahr anrechnen lassen (die Übungen entfallen).

Hauptstudium

Wiederholung ungenügender Leistungsnachweise

Ungenügende Leistungskontrollen von Pflichtveranstaltungen können zweimal, ungenügende Leistungskontrollen von Wahlpflichtveranstaltungen können einmal wiederholt werden.

Ungenügende Leistungsnachweise des Hauptstudiums können nicht ans Studium angerechnet werden, erscheinen aber auf dem Studienblatt im KSL.

Die Prüfung von ungenügenden Wahlleistungen müssen nicht zwingend wiederholt werden. Es kann anstelle eine andere Wahlleistung absolviert werden. Angerechnet werden beim Abschluss des Studiums nur genügende Leistungen.

Genügende Leistungsnachweise können nicht wiederholt werden.
 

Pflichtveranstaltungen

Die Pflichtveranstaltungen des Hauptstudiums sind für die beiden Studiengänge Bachelor Major Sozialwissenschaften à 150 ECTS und à 120 ECTS identisch:

  • Vorlesung und Übung „Einführung in die sozialwissenschaftliche Statistik“
  • Vorlesung „Qualitative Methoden der Sozialwissenschaften“
  • Forschungspraktikum
  • Sozialwissenschaftliche Ringvorlesung

Wahlpflichtveranstaltungen

Die Ausgestaltung des Hauptstudiums unterscheidet sich bei den Studiengängen Bachelor Major Sozialwissenschaften à 150 ECTS und à 120 ECTS bezüglich der Wahlpflichtveranstaltungen (Bachelor Major Hauptstudium).

Für den Bachelor Major Sozialwissenschaften à 120 ECTS gelten folgende Vorgaben für die Wahlpflichtleistungen:

  • Es müssen mindestens je 2 Seminare und Vorlesungen nach Wahl aus dem Lehrangebot des Departements für Sozialwissenschaften auf Bachelorstufe besucht werden.
  • Die restlichen Leistungen können frei aus dem Lehrangebot des Departements für Sozialwissenschaften auf Bachelorstufe erbracht werden.
  • Gegen Ende des Studiums wird eine Bachelorarbeit verfasst.
     

Für den Bachelor Major Sozialwissenschaften à 150 ECTS gelten folgende Vorgaben für die Wahlpflichtleistungen:

  • Es müssen mindestens je 3 Seminare und Vorlesungen aus dem Lehrangebot des Departements für Sozialwissenschaften auf Bachelorstufe besucht werden.
  • Der Besuch einer weiteren, frei wählbaren Methodenveranstaltung im Umfang von mindestens 3 ECTS ist obligatorisch. Studierende sind gebeten, sich vorgängig bei der Studienleitung (Thess Schönholzer) über die Anrechnung zu informieren. Es können auch Methodenveranstaltungen ausserhalb des Departements für Sozialwissenschaften besucht werden.
  • Die restlichen Leistungen können frei aus dem Lehrangebot des Departements für Sozialwissenschaften erbracht werden.
  • Gegen Ende des Studiums wird eine Bachelorarbeit verfasst.

Forschungspraktikum und Arbeitstechniken

Das Forschungspraktikum muss an einem der drei Institute Politikwissenschaft, Soziologie oder Medien- und Kommunikationswissenschaft absolviert werden. Die Forschungspraktika dauern jeweils zwei Semester und wird durch die Arbeitstechniken ergänzt. Die Institute unterscheiden sich in der Organisation der Veranstaltungen:

KSL Nr.  Fachbereich  FP/ AT  ECTS  Ab wann
7844  POL  FP  8  HS & FS
21783  SOZ  FP  8  HS & FS
410898  IKMB  FP  8

 FS (&HS) Durchführung  sporadisch

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Nebenfächer: Was muss bei der Wahl der Minor-Studiengänge beachtet werden?

a. Mögliche Kombinationen von Minor-Studiengängen

Für die Administration der Minors sind die Institutionen verantwortlich, die den Minor anbieten. Der Studienplan „Bachelor Sozialwissenschaften“ vom 1. September enthält einige Vorgaben bezüglich der Minor-Wahl von Major Studierenden (vgl. Art. 7 und Art. 18 des Studienplans):

Im Grundsatz kann jeder an der Universität Bern angebotene Minor belegt werden, mit Ausnahme des Minors Sozialwissenschaften.

  • Im Major à 150 ECTS sind folgende Minor-Kombinationen möglich:

        1) 1 Minor à 30 ECTS
        2) 2 Minors à je 15 ECTS
        3) 1 Minor à 15 ECTS und freie Leistungen im Umfang von 15 ECTS

  • Im Major à 120 ECTS sind folgende Minor-Kombinationen möglich:

        1) 1 Minor à 60 ECTS
        2) 2 Minors à 30 ECTS
        3) 1 Minor à 30 ECTS und 2 Minor à 15 ECTS
        4) 1 Minor à 30 ECTS, 1 Minor à 15 ECTS und freie Leistungen im Umfang von 15 ECTS

b. Was sind freie Leistungen?

  • Freie Leistungen sind Nachweise aus Veranstaltungen die nicht Teil des Major oder Minor sind und als solche im Vorlesungsverzeichnis (www.ksl.unibe.ch) gekennzeichnet sind („Anrechnung als Wahl- bzw. freie Leistung“).
  • Major-Studierende der Sozialwissenschaften können sich also keine Veranstaltungen als freie Leistungen anrechnen, die entweder vom Departement für Sozialwissenschaften angeboten werden, oder Teil eines belegten Minor-Studiengangs sind.
  • Am einfachsten findet man freie Leistungen im KSL über die "Erweiterte Suche" in dem man das gewünschte Fach, Institut oder die gewünschte Fakultät auswählt und das "Häckchen" bei "Anrechnung als Wahl- bzw. freie Leistung" setzt.

c. Studienzyklen

  • Vom Departement Sozialwissenschaften wird empfohlen, mit dem Minorstudium erst im dritten Semester, nach Abschluss des Einführungsstudiums, zu beginnen.
  • Hinweis: Bei einigen Minor-Studiengängen herrschen Studienzyklen. D.h. gewisse obligatorische Lehrveranstaltungen werden nicht jährlich angeboten oder verlangen als Teilnahmebedingung Nachweise aus anderen Veranstaltungen. Es wird, empfohlen, sich vorgängig über allfällige Studienzyklen bei den Anbietern der Minor-Studiengänge zu informieren.

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Verfassen der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit wird in der Regel im letzten Semester des Bachelorstudiums geschrieben. Es ist empfehlenswert sich möglichst früh über das Thema der Bachelorarbeit Gedanken zu machen. Für die Ideenfindung kann es hilfreich sein, Bachlorarbeiten von früheren Studierenden zu durchstöbern. Eine Auswahl an Bachelorarbeiten steht in der Universitätsbibiliothek vonRoll im Freihandbereich (A1300, A1400, A1500) zur Verfügung.

Die Bachelorarbeit kann an allen Instituten des Departements für Sozialwissenschaften geschrieben werden, wobei sich die Modalitäten je nach Institut unterscheiden:

IPW: Die Arbeit wird im Rahmen eines (zu den Obligatorien zusätzlichen) Bachelor Seminars (oder auch Proseminars) geschrieben. Zum Abschluss wird anstelle der (Pro)Seminar- eine Bachelorarbeit geschrieben (Bachelorarbeiten IPW).

SOZ: Die Arbeit wird unabhängig von einer Veranstaltung in Absprache mit einem Dozenten verfasst (Bachelorarbeiten Soziologie).

IKMB: Die Arbeit wird im Zusammenhang mit dem Besuch des fachinternen Forschungskolloquium verfasst (Bachelorarbeit IKMB).

Im KSL kann die Planung der Abschlussarbeit in die Planungssicht aufgenommen werden (KSL: 396398). Eine eigentliche Anmeldung auf KSL ist hingegen nicht nötig (resp. nicht möglich).

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Studienabschluss

Der Bachelor Major Sozialwissenschaften ist abgeschlossen, wenn

  1. das Einführungsstudium erfolgreich abgeschlossen ist,
  2. die Pflicht-, Wahlpflichtveranstaltungen und frei wählbaren Veranstaltungen des Hauptstudiums abgeschlossen sind,
  3. der/die Minor/s oder gegebenenfalls die freien Leistungen vollständig abgeschlossen sind,
  4. und die Bachelorarbeit angenommen und mindestens als genügend bewertet wird.
     

Die Abschlussnote entspricht dem nach ECTS gewichteten Mittel sämtlicher Noten aus an das Studium angerechneten Veranstaltungen des Major und den Minors/freien Leistungen. Die Anmeldung zum Studienabschluss erfolgt über das WISO-Dekanat. Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren sind auf der WISO-Website zu finden (Studienabschluss).

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Pflichtveranstaltungen: Welche Veranstaltungen sind für Minor-Studierende obligatorisch?

Für alle Minor-Studiengänge Sozialwissenschaften (60,30 und 15 ECTS) sind gemäss Anhang 4 des Studienplans „Bachelor Sozialwissenschaften“ vom 1. September 2009 mit Änderungen 2013  folgende Veranstaltungen obligatorisch:

  • Vorlesung „Einführung in die Politikwissenschaft I“
  • Vorlesung „Einführung in die Soziologie“
  • Vorlesung „Einführung in die Kommunikations- und Medienwissenschaft“

Die drei Pflichtvorlesungen finden jeweils nur im Herbstsemester statt. Es empfiehlt sich, die Veranstaltungen möglichst im ersten Minor-Semester zu besuchen.

Für Personen, die im Frühlingssemester mit ihrem SOWI-Minor starten, gilt folgendes:  Es ist möglich, trotz fehlender Pflichtveranstaltungen weiterführende SOWI-Veranstaltungen zu besuchen. Es gilt aber zu beachten, dass der Besuch solcher Veranstaltungen mit Mehraufwand verbunden ist, da das Wissen aus den Grundlagenvorlesungen noch fehlt.

Weitere Informationen unter: Minor Sozialwissenschaften

Die dazugehörigen Übungen können von Minor-Studierenden nicht besucht werden.

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Wahlpflichtveranstaltungen: Welche Veranstaltungen sind für Minor-Studierende wahlpflichtig?

Im Minor SOWI à 15 ECTS gibt es keine Wahlpflichten, sondern nur die drei obligatorischen Einführungsvorlesungen Politikwissenschaft, Soziologie und Kommunikations- und Medienwissenschaft.

Für Studierende in den Minorstudiengängen SOWI à 60 und 30 ECTS bestehen neben den Obligatorien folgende Wahlpflichten: Es müssen mindestens je eine Vorlesung und ein Proseminar aus dem Angebot des Departements Sozialwissenschaften auf Bachelorstufe erfolgreich abgeschlossen werden.

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Frei wählbare Veranstaltungen: Welche Veranstaltungen können Minor-Studierende belegen?

Grundsätzlich stehen Minor-Studierenden alle Veranstaltungen des Departements für Sozialwissenschaften auf Bachelorstufe offen. Mit dem Stundenplan kann man sich einen groben Überblick über das Angebot der Veranstaltungen verschaffen. Die Details sind im Vorlesungsverzeichnis (www.ksl.unibe.ch) zu finden.

Bei der Wahl der Veranstaltungen sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Für einige Veranstaltungen des Departements für Sozialwissenschaften gelten Teilnahmebedingungen, d.h. der Abschluss von gewissen Grundlageveranstaltungen wird vorausgesetzt. Diese Teilnahmebedingungen sind jeweils im Vorlesungsverzeichnis (www.ksl.unibe.ch) ersichtlich. Es wird daher empfohlen, zuerst die Einführungsveranstaltungen zu besuchen (die Obligatorien und die Vorlesung „Einführung in die empirische Sozialforschung“).
  • Je nach angestrebtem/r Abschluss/Schwerpunktsetzung müssen zwei Drittel der ECTS in einem Fachbereich erbracht werden (Abschlüsse).
  • Wird beabsichtigt, nach Abschluss des Bachelor Minor Sozialwissenschaften ein sozialwissenschaftliches Minor auf Masterstufe zu beginnen, sollte man sich frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium informieren und den Bachelor Minor-Studiengang entsprechend gestalten.

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Zulassungsvoraussetzungen zum Master Minor Studium

Wird beabsichtigt, nach Abschluss des Bachelor Minor Sozialwissenschaften, einen sozialwissenschaftlichen Minor auf Masterstufe zu beginnen, sollte man sich frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium informieren und den Bachelor Minor-Studiengang entsprechend gestalten.

Am Departement für Sozialwissenschaften der Universität Bern werden folgende sozialwissenschaftliche Master Minor-Studiengänge angeboten:

  • Master Minor in Politikwissenschaft (30 ECTS)
  • Master Minor in Soziologie (30 ECTS)
     

An der Universität Bern wird zurzeit kein Master Minor in Kommunikations- und Medienwissenschaft angeboten.

Studierende, die sich für einen der oben angeführten Master Minor-Studiengänge interessieren, sind gebeten sich selbst bei den entsprechenden Instituten über die Zulassungsvoraussetzungen zu informieren:

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Kombination von Studiengängen Bachelor Minor Sozialwissenschaften

Es können verschiedene Bachelor Minor-Studiengänge in Sozialwissenschaften kombiniert werden: Zum Beispiel ein Minor Sozialwissenschaften à 30 ECTS mit einem Bachelor Minor Sozialwissenschaften à 15 ECTS. (Insgesamt 45 ECTS)

Dabei darf es keine Doppelanrechnungen geben: D.h. die beiden Minors setzen sich aus unterschiedlichen Leistungen zusammen. Die Obligatorien werden nur an einen Minor angerechnet, die im zweiten Minor frei gewordenen ECTS müssen durch frei wählbare Veranstaltungen des Departements für Sozialwissenschaften auf Bachelorstufe kompensiert werden.

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Schwerpunkte/Studienabschlüsse

In den Minor- Studiengängen Sozialwissenschaften à 60 ECTS und à 30 ECTS (nicht im Minor Sozialwissenschaften à 15 ECTS) kann je ein Fachbereich als Schwerpunkt gewählt werden:

  • Schwerpunkt Politikwissenschaft, oder
  • Schwerpunkt Soziologie, oder
  • Schwerpunkt Kommunikations- und Medienwissenschaft
     

Zwei Drittel der Leistungen (40 ECTS, bzw. 20 ECTS) müssen im gewählten Schwerpunkt erbracht werden. Folgende Methodenveranstaltungen, welche vom Departement für Sozialwissenschaften angeboten werden, können an jeden der drei Fachbereiche angerechnet werden:

  • Einführung in die empirische Sozialforschung
  • Einführung in die sozialwissenschaftliche Statistik
  • Übung Arbeitstechniken in den Sozialwissenschaften
  • Ein Forschungspraktikum

Wird im Minor Sozialwissenschaften kein Schwerpunkt gewählt, können die ECTS, nebst den Pflichtveranstaltungen, frei auf die drei Institute verteilt werden. Es müssen nicht gleich viele Punkte pro Institut besucht werden.

Mit dem Minor-Studium in Sozialwissenschaften können entsprechend vier unterschiedliche Studienabschlüsse erworben werden:

1) Abschluss „Minor in Sozialwissenschaften“:

  - Studierende, die einen Minor Sozialwissenschaften à 15 ECTS abgeschlossen haben.
  - Studierende, die einen Minor Sozialwissenschaften à 60 ECTS oder 30 ECTS ohne Schwerpunkt abgeschlossen haben.

2) Abschluss „Minor in Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt Politikwissenschaft“:

    Studierende, die einen Minor Sozialwissenschaften à 60 ECTS oder 30 ECTS abgeschlossen haben, und zwei Drittel der Leistungen in Politikwissenschaft erbracht haben.

3) Abschluss „Minor in Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt Soziologie“:

    Studierende, die einen Minor Sozialwissenschaften à 60 ECTS oder 30 ECTS abgeschlossen haben, und zwei Drittel der Leistungen in Soziologie erbracht haben.

4) Abschluss „Minor in Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt Kommunikations- und Medienwissenschaft“:

    Studierende, die einen Minor Sozialwissenschaften à 60 ECTS oder 30 ECTS abgeschlossen haben, und zwei Drittel der Leistungen in Kommunikations- und Medienwissenschaft erbracht haben.

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