Outgoing

Überblick

Den Studierenden am Departement für Sozialwissenschaften steht ein breites Spektrum an Möglichkeiten zur Verfügung, ein bis zwei Semester an einer anderen Universität im In- und Ausland zu studieren. Sowohl der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen an Schweizer Universitäten, Gastsemester in der Schweiz (CRUS), im europäischen Ausland (SEMP Swiss-European Mobility Programme, früher ERASMUS) und weltweit (ISEP und Partneruniversitäten der Uni Bern) sind möglich. Die Anmeldung und Organisation für die Mobilitätsangebote erfolgt vollständig über das Internationale Büro (Ausnahmen sind Gastsemester an Schweizer Universitäten).

Angerechnet werden schlussendlich nur beglaubigte Leistungsnachweise, welche Noten und Anzahl ECTS umfassen. Total können im Bachelor oder Master (Major und Minor zusammen) max. 30 ECTS auswärtige Leistungen angerechnet werden (im Minor betrifft dies jeweils maximal die Hälfte der ECTS im Studiengang). WICHTIG: vor jedem geplanten auswärtigen Erwerb von Leistungsnachweisen ist ein Learning Agreement einzureichen! Und - es werden schlussendlich nur benotete Leistungsnachweise auf die Studienblätter übertragen!

Informationen finden Sie hier: Mobilität zwischen Schweizer Universitäten

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Einführungsstudiums besteht die Möglichkeit, an einer anderen Schweizer Universität nach Wahl zu studieren (die Obligatorien müssen allesamt am SOWI-Departement erbracht worden sein). Studierende, die während eines Semesters eine oder wenige Lehrveranstaltung(en) an einer anderen Schweizer Universität besuchen möchten, können sich als Gaststudierende an der jeweiligen Universität einschreiben. Dabei bleiben Studierende an der Universität Bern immatrikuliert und bezahlen an der Gastuniversität keine weiteren Studiengebühren.

Auch Master-Studierende, die während eines Semesters eine oder wenige Lehrveranstaltung(en) an einer anderen Schweizer Universität besuchen möchten, können sich als Gaststudierende an der jeweiligen Universität einschreiben.

In diesem Fall ist eine Organisation über das Internationale Büro nicht nötig.

  1. Interessierte Studierende müssen sich bei der Studienleitung absichern, dass die vorgesehen Leistungen an den Berner Studiengang angerechnet werden können. Dazu ist ein Learning Agreement einzureichen.
  2. Intressierte Studierende müssen abklären, ob sie zu den vorgesehenen Studienleistungen an der Gastuniversität zugelassen werden.
  3. Immatrikulation an der Schweizer Gastuniversität (als Gaststudierende).

Informationen finden Sie hier: Minor an anderer Schweizer Universität

Möchten Studierenden mehrere Semester an einer anderen Schweizer Universität studieren (z. B. um dort einen kompletten Minor zu absolvieren), dann erfolgt die dies über CRUS. Dabei bleiben Studierende an der Universität Bern immatrikuliert und bezahlen an der Gastuniversität keine weiteren Studiengebühren.

Dabei sind folgende Schritte einzuhalten:

  1. Ausfüllen des Anmeldeformulars für Schweizer Mobilität und einsenden an das Internationale Büro der Universität Bern.
  2. Immatrikulation an der Schweizer Gastuniversität (als Gaststudierende).
  3. Interessierte Studierende müssen sich bei der Studienleitung absichern, dass die vorgesehen Leistungen an den Berner Studiengang angerechnet werden können. Dazu ist ein Learning Agreement einzureichen.

Es besteht die Möglichkeit, ein oder zwei Gastsemester an aussereuropäischen Universitäten zu absolvieren. Dies geschieht entweder über das ISEP-Programm oder über Verträge, die die Universität Bern mit Partneruniversitäten unterzeichnet hat.

Für Fragen zur Mobilität ausserhalb Europas ist das Internationale Büro der Universität Bern zuständig.

Im Master Politikwissenschaft ist es obligatorisch, ein fremdsprachiges Semester zu absolvieren. Die Studierenden können sich sowohl für ein Mobilitätsemester an einer Schweizer Universität (CRUS) oder europäischen Universität (SEMP) oder weitere aussereuropäische Universitäten entscheiden. In welcher nicht-deutschen Sprache die Lehrveranstaltungen abgehalten werden ist dabei unerheblich.

Durch ein Sonderabkommen mit der Universität Konstanz (DE) wird ein Mobilitätssemester am dortigen Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaften als fremdsprachiges Semester anerkannt.

Studierende, die ihren BA bereits an einer fremdsprachigen Universität abgeschlossen haben, sind von der Pflicht zum Fremdsprachensemester ausgenommen. Der Nachweis wird bei der Einstufung zum Master erbracht.

Das SEMP-Programm bietet Studierenden die Möglichkeit, ein oder zwei Semester an einer europäischen Universität zu studieren. Dabei bleiben Studierende an der Universität Bern immatrikuliert und bezahlen an der Gastuniversität keine weiteren Studiengebühren. Darüber hinaus ist die Bewerbung für ein SEMP-Stipendium möglich.

Für einen SEMP-Aufenthalt kommen nur Universitäten in Frage, mit welchen ein Institut des Departements für Sozialwissenschaften ein Partnerabkommen unterzeichnet hat (die Plätze sind beschränkt und werden primär an Masterstudierende am Departement vergeben). Die Anmeldung erfolgt über das Internationale Büro der Universität Bern. Über die Anrechnung von Leistungsnachweisen entscheiden die Institute resp. ist im Studienreglement  WISO Art. 58 geregelt.

Nebst der mobility-online Anmeldung müssen keine zusätzlichen Dokumente eingereicht werden (das unterzeichnete Bewerbungsformular ist ausreichend).

SEMP Learning Agreement

Weiter Informationen zum SEMP Programm

Wir empfehlen Ihnen, vor dem Besuch von Veranstaltungen an der Gastuniversität ein Learning Agreement (LA) auszufüllen (bei manchen Gastuniversitäten muss das LA obligatorisch vorab eingereicht werden).

Im LA listen Sie die Veranstaltungen auf, die Sie an der Universität besuchen und an Ihren Studiengang in Bern anrechnen lassen möchten. Grundsätzlich müssen die Veranstaltungen entsprechend Ihrem Studienniveau auf Bachelor- oder Masterebene angesiedelt sein und benotet werden.

Durch das LA bestätigen wir Ihnen die Möglichkeit zur Anrechnung und informieren, welchem Schwerpunkt die jeweilige Veranstaltung zugeordnet werden kann. Sie müssen die angegebenen Veranstaltungen nicht obligatorisch an Ihren Studiengang anrechnen lassen.

Ausstellung des Learning Agreements

  1. Senden Sie eine E-Mail mit Ihren ausgewählten Kursen inkl. Links zu den Kursbeschreibungen an die Studienleitung (mit Learning Agreement im Anhang)
  2. Die Studienleitung / Studienberatung prüft die Kurse auf Anrechenbarkeit und sendet Ihnen edas unterzeichnete Learning Agreeement retour.
  3. Nun können Sie das LA an der Gastuniversität einreichen.
  4. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt das LA anpassen wollen (neue Kurse aufnehmen, Kurse streichen), dann senden Sie erneut eine aktuelle Version des Learning Agreements ein.
     

Das Learning Agreement können Sie hier herunterladen: Learning Agreement

Einzureichen bei:

 

Wenn Sie an Ihrer Gastuniversität Leistungsnachweise erworben haben, dann wird Ihnen dort ein Transcript of Records ausgestellt (ToR).

Reichen Sie das original Dokument bitte nach Ihrer Rückkehr am SoWi-Departement bei der Studienleitung / Studienberatung ein. Ihre Unterlagen werden geprüft und anschliessend an das WISO-Dekanat zur Anrechnung weitergeleitet.

WICHTIG: Es werden schlussendlich nur benotete Leistungsnachweise auf die Studienblätter übertragen!